Gesetzliche Vorgaben zur Ausbildung eines Blindenführhundes

Die Ausbildung unserer Hunde entspricht den „Qualitätskriterien für Blindenführhunde“, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 117/1993 am 29.6.1993, in Verbindung mit den „Richtlinien für die Auswahl und Ausbildung von Führhunden …“ des DBV (heute DBSV) vom Dezember 1989.