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wpseitle
2016-03-25T19:06:49+01:00
Gesetzliche Vorgaben zur Ausbildung eines Blindenführhundes
Die Ausbildung unserer Hunde entspricht den
„Qualitätskriterien für Blindenführhunde“
, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 117/1993 am 29.6.1993, in Verbindung mit den
„Richtlinien für die Auswahl und Ausbildung von Führhunden …“ des DBV (heute DBSV)
vom Dezember 1989.