Gesetzliche Vorgaben zur Ausbildung eines Blindenführhundes

Die Ausbildung unserer Hunde entspricht den „Qualitätskriterien für Blindenführhunde“, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 117/1993 am 29.6.1993, in Verbindung mit den „Richtlinien für die Auswahl und Ausbildung von Führhunden …“ des DBV (heute DBSV) vom Dezember 1989 sowie der

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) Fortschreibung der Produktgruppe 07 „Blindenhilfsmittel“  des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V vom 15.10.2025